Selbst in den komplexesten Insolvenz- und Sanierungsangelegenheiten bietet unsere Kanzlei erstklassige rechtliche Lösungen. Als Experten für Insolvenz- und Sanierungsrecht verfügen wir über das nötige Fachwissen und die Expertise, um Ihre Interessen zu schützen. Wir unterstützen sowohl Gläubiger als auch Schuldner bei der Bewältigung finanzieller Herausforderungen. Unser Ziel ist es, maßgeschneiderte Lösungen zu finden, die Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Leidenschaft, um Sie durch den gesamten Prozess zu begleiten und Ihre finanzielle Zukunft zu sichern. Erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen und kontaktieren Sie uns noch heute für eine umfassende Beratung.
Die Insolvenzverwaltung ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der Abwicklung von Insolvenzverfahren befasst, wenn bei Unternehmen oder Privatpersonen ein Insolvenzgrund vorliegt. Der Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung des Vermögens des Schuldners und versucht, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen. Dies umfasst die Prüfung von Forderungen, die Verwertung von Vermögensgegenständen und die Verteilung der Erlöse an die Gläubiger gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Im Fokus der Unternehmensinsolvenzen steht regelmäßig der Erhalt von Arbeitsplätzen und eine übertragende Sanierung durch einen Investor.
Die Eigenverwaltung ist ein Rechtsgebiet im Insolvenzrecht, das es einem insolventen Unternehmen ermöglicht, sich unter Aufsicht eines Sachwalters selbst zu sanieren und zu restrukturieren. Dabei behält das Unternehmen die Kontrolle über seine Vermögensgegenstände und Geschäfte, während der Sachwalter die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überwacht. Die Eigenverwaltung bietet Unternehmen die Möglichkeit, in Eigenregie Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern
Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Einigung zwischen einem Schuldner und seinen Gläubigern, um eine drohende Insolvenz abzuwenden. Dabei wird versucht, eine außergerichtliche Einigung über die Rückzahlung der Schulden zu erzielen, ohne dass ein Gerichtsverfahren erforderlich ist. Die außergerichtliche Schuldenbereinigung kann für Schuldner eine Möglichkeit sein, die aufgebauten Schulden zu reduzieren und die eigene finanzielle Situation zu verbessern.
Die Insolvenzanfechtung ist ein rechtliches Instrument, das es Insolvenzverwaltern ermöglicht, bestimmte Rechtshandlungen rückgängig zu machen, die vor der Insolvenzeröffnung vorgenommen wurden. Dies dient dazu, die Gläubiger der Insolvenzmasse zu schützen und sicherzustellen, dass Vermögenswerte im Sinne der gesetzlich vorgesehenen Gläubigergleichbehandlung verteilt werden. Typische Anfechtungsgründe sind beispielsweise unentgeltliche Leistungen an Gläubiger oder Benachteiligungen anderer Gläubiger. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Bewertung von gegen Sie gerichteten Insolvenzanfechtungsansprüchen sowie bei deren Durchsetzung oder Abwehr.
Die Restschuldbefreiung ist ein Instrument des Insolvenzrechts, das einem Schuldner die Möglichkeit bietet, nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens von seinen verbleibenden Schulden befreit zu werden. Dies ermöglicht es dem Schuldner, einen wirtschaftlichen Neuanfang zu machen, ohne weiterhin von alten Schulden belastet zu sein. Die Restschuldbefreiung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie die Erfüllung der Obliegenheiten und die Zahlung einer Mindestquote an die Gläubiger. Gerne können wir Sie bei der Erlangung der Restschuldbefreiung unterstützen und beraten.
Die insolvenzrechtliche Haftung von Organmitgliedern bezieht sich auf die Verantwortlichkeit von Geschäftsführern, Vorständen oder anderen Organmitgliedern eines insolventen Unternehmens. Diese können im Falle von Pflichtverletzungen oder Verstößen gegen insolvenzrechtliche Vorschriften persönlich haftbar gemacht werden. Die Haftung kann sowohl zivilrechtlicher als auch strafrechtlicher Natur sein und kann dazu führen, dass die betroffenen Personen für die Schulden des Unternehmens haften müssen. Wir helfen Ihnen interdisziplinär mit gleichermaßen hoher Expertise im Straf- sowie im Insolvenzrecht.
Die Gläubiger haben im Insolvenzverfahren das Recht, ihre Forderungen anzumelden und am Insolvenzverfahren teilzunehmen. Sie haben das Recht, Informationen über den Stand des Verfahrens zu erhalten und können an Gläubigerversammlungen teilnehmen. Zudem haben sie das Recht, auf eine gerechte Verteilung des verfügbaren Vermögens des Schuldners gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu bestehen. Besonderheiten gelten insbesondere bei sogenannten Aussonderungs- und Absonderungsansprüchen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Forderungsanmeldung und den hierbei bestehenden Besonderheiten. Auch vertreten wir gerne Ihre Interessen in anstehenden Gläubigerversammlungen.
Das Insolvenzplanverfahren ist eine Gestaltungsmöglichkeit des Insolvenzrechts, das es einem insolventen Unternehmen ermöglicht, einen Sanierungsplan zur Befriedigung seiner Gläubiger vorzuschlagen. Dabei wird ein Plan erarbeitet, der die Schuldenregulierung und regelmäßig auch die Fortführung des Unternehmens vorsieht. Der Insolvenzplan bedarf der Zustimmung der Gläubiger und der Bestätigung durch das Insolvenzgericht, um wirksam zu werden.
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