Bau- und Architektenrecht.

Rechtliche Exzellenz für Ihr Bauprojekt.

Unsere Experten für Bau- und Architektenrecht stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für Bauherren, Architekten und Bauunternehmen. Von Vertragsverhandlungen über Mängelbeseitigung bis hin zu Streitigkeiten vor Gericht – wir vertreten Ihre Interessen kompetent und engagiert. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser tiefes Verständnis für die Baubranche. Wir sind Ihre zuverlässige Rechtsberatung in allen Baurechtsfragen.

Bauvertragsrecht

Das Bauvertragsrecht befasst sich mit den rechtlichen Regelungen, die bei Verträgen im Baubereich relevant sind. Es umfasst die Vereinbarungen zwischen Bauherren und Bauunternehmen oder Handwerkern, die den Bau oder die Renovierung eines Gebäudes betreffen. Das Bauvertragsrecht regelt unter anderem die Vertragsabschlüsse, die Vertragsinhalte, die Vergütung und Zahlungsbedingungen, die Gewährleistung und Mängelhaftung sowie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Es dient dazu, die Interessen beider Seiten zu schützen und eine rechtliche Grundlage für den Bauablauf zu schaffen. Hierbei beraten wir Sie gerne zu allen Besonderheiten und Begleiten die Vertragsgestaltung und Abwicklung.Arbeitgeber beraten wir gerne, sollte es einmal darum gehen, ein Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeiter zu beenden. Sowohl die Anwendungsvoraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes als auch die Kündigungsgründe erläutern wir gerne, wobei in jedem Fall gilt, dass im kündigungsgeschützten Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber das Vorhandensein eines Kündigungsgrundes grundsätzlich zu beweisen hat.

Architektenrecht

Das Architektenrecht umfasst die rechtlichen Regelungen, die die Tätigkeit von Architekten und Ingenieuren im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung von Bauprojekten betreffen. Es regelt insbesondere die Vertragsbeziehungen zwischen Architekten und ihren Auftraggebern, die Haftung von Architekten für Planungsfehler und Mängel am Bauwerk sowie die Vergütung von Architektenleistungen.

Bauabnahme und Abnahmeverfahren

Die Bauabnahme und das Abnahmeverfahren sind wichtige Schritte im Baurecht, um die Fertigstellung eines Bauprojekts zu bestätigen und die Gewährleistungsfrist in Gang zu setzen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei kompetent und lösungsorientiert.

Sicherheitenrechte

Bausicherheitenrechte sind rechtliche Instrumente, die dazu dienen, die Interessen von Auftragnehmern und Lieferanten im Baubereich abzusichern. Ein häufig verwendetes Bausicherheitenrecht ist das Sicherheitseinbehalt. Dabei behält der Auftragnehmer einen bestimmten Prozentsatz der vereinbarten Vergütung als Sicherheit ein, bis das Bauwerk abgenommen ist oder eine vereinbarte Gewährleistungsfrist abgelaufen ist. Hierneben spielen Bürgschaften und Bauhandwerkersicherungshypotheken eine zentrale Rolle.

Generalunternehmervertrag

Ein Generalunternehmervertrag ist ein Vertragstyp im Baurecht. Ein Generalunternehmervertrag bietet sowohl dem Bauherrn als auch dem Generalunternehmer klare rechtliche Rahmenbedingungen und schafft Vertrauen in die ordnungsgemäße Durchführung des Bauprojekts. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Durchsetzung oder Abwehr von Werklohnansprüchen

Zu unseren Kernkompetenzen gehört die rechtliche Überprüfung von Werklohnansprüchen sowie deren Durchsetzung oder Abwehr.

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