Erbrecht.

Kompetenz im Erbrecht.

Ihr vertrauenswürdiger Partner für alle erbrechtlichen Angelegenheiten. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und Expertise, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen und optimal zu vertreten. Ob Testamentserstellung, Erbauseinandersetzung oder Nachlassplanung – unsere maßgeschneiderten Lösungen sichern Ihr Vermögen und schützen Ihre Familie. Verlassen Sie sich auf unsere umfassende juristische Expertise und persönliche Betreuung, um die besten Ergebnisse zu erzielen. Gemeinsam gestalten wir Ihre erbrechtliche Zukunft verlässlich und effizient.

Testament

Ein Testament ist ein rechtliches Dokument, das die Verteilung des Vermögens einer Person nach ihrem Tod regelt. Die Erstellung eines Testaments erlaubt vielfältige Gestaltungen, bedarf aber auch der Einhaltung bestimmter (Form-) Vorgaben. Wir beraten Sie kompetent, damit das Testament Ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen entspricht.

Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung ist ein Verfahren, das dazu dient, den letzten Willen einer Person nach ihrem Tod umzusetzen. Dr. Ralf Becker LL.M. ist als erfolgreicher Absolvent des Lehrgangs „zertifizierter Testamentsvollstrecker“ (AGT) Ihr idealer Ansprechpartner.

Behindertentestament

In Behindertentestament ist ein Testament, das speziell für Menschen mit Behinderungen erstellt wird. Es berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse und Anforderungen von Menschen mit Behinderungen. Gerne können wir Sie hierzu beraten.

Erbvertrag

Ein Erbvertrag ist ein rechtliches Dokument, das die Verteilung des Vermögens nach dem Tod einer Person regelt. Es ist bindend, legt die Vermögensverteilung fest und kann Pflichtteilsansprüche regeln. Gerne helfen wir Ihnen bei der Gestaltung solcher Verträge und erarbeiten maßgeschneiderte Lösungen.

Erbfolge- und Erbstreit

Erbfolge bezieht sich auf die Verteilung des Vermögens nach dem Tod einer Person. Ein Erbstreit entsteht, wenn es Uneinigkeiten zwischen den potenziellen Erben gibt. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen.

Erbschein

Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das von einem Nachlassgericht ausgestellt wird und die Erben einer verstorbenen Person bestätigt. Der Erbschein ist ein wichtiges Dokument, da er den Erben ermöglicht, das Vermögen des Verstorbenen zu verwalten und zu verteilen. Der Erbschein enthält Informationen über die Erben und ihre Anteile am Nachlass. Er kann auch erforderlich sein, um Bankkonten, Versicherungen oder andere Vermögenswerte des Verstorbenen freizugeben. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Erbschein nur ausgestellt wird, wenn kein Testament vorhanden ist oder das Testament nicht eindeutig ist.

Pflichtteil

Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Anspruch auf einen Teil des Nachlasses einer verstorbenen Person. Der Pflichtteil steht nahen Verwandten zu, die im Testament des Verstorbenen nicht bedacht wurden. Das Pflichtteilsrecht ist regelmäßig sehr komplex und bedarf einer professionellen Unterstützung, die wir Ihnen bieten.

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Dr. Ralf Becker LL.M.

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